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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für alle Angebote
und Aufträge (Stand April 1997) gelten diese Geschäftsbedingungen.
Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechenden
Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche durch schriftliche Zustimmung
von Osthoff-Vertretungen erforderlich. Die Auftragsabwicklung erfolgt
bei Osthoff-Vertretungen durch automatische Datenverarbeitung.
Lieferung/Lieferzeit
Alle Termine
und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Verzugsstrafen oder Rücktritt vom
Vertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen,
Streiks oder Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferzeit
zu verlängern oder teilweise bzw. ganz vom Liefervertrag zurückzutreten,
ohne daß dem Käufer hieraus ein Entschädigungsanspruch entsteht.
Versand
Der Versand
erfolgt in jedem Fall für Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportschäden
gehen zu Lasten des Empfängers.
Mängelrüge
Bei begründeter
Mängelrüge muß diese innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Ware,
schriftlich (Brief oder per Fax) angezeigt werden. Rücknahmen bedürfen
grundsätzlich unserer Einverständniserklärung. In keinem Falle, auch
nicht bei berechtigter Mängelrüge, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht
an fälligen Zahlungen zu.
Eigentumsvorbehalt
Osthoff-Vertretungen
behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises und bis Erfüllung aller, auch künftiger
(Saldo)Forderungen vor (Vorbehaltsware). Bei Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Osthoff-Vertretungen
hinweisen und Osthoff-Vertretungen unverzüglich benachrichtigen. Der
Kunde tritt an Osthoff-Vertretungen schon jetzt sicherheitshalber
alle ihm aus der Weiterveräußerung / Weitervermietung der Vorbehaltsware
und der Geschäftsbeziehungen zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit
der Weiterveräußerung/ Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Osthoff-Vertretungen
jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den
Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen, sowie die Vorbehaltsware
zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet,
die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben Osthoff-Vertretungen
mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der
Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Osthoff-Vertretungen
liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Osthoff-Vertretungen wird die Sicherung
auf Wunsch des Kunden insofern freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Preise/Zahlung
Preise sind
Marktpreise entsprechend der jeweils aktuellen gültigen Preisliste.
Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Zahlungen müssen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb
von 7 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb 14
Tagen netto ohne Abzug erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
Annahmeverzug
Kommt der
Kunde mit der Abnahme der ihm ordnungsgemäß angebotenen Ware in Verzug,
ist Osthoff-Vertretungen nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 25% des Nettorechnungswertes
zu verlangen und zwar ohne Nachweis der Schadenentstehung bzw. Schadenshöhe.
Sonstiges
Der Kunde
kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit
schriftlicher Zustimmung von Osthoff-Vertretungen übertragen. Gegen
Ansprüche von Osthoff-Vertretungen kann er nur dann aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung
des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist. Diese Geschäftsbedingungen
bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in ihren übrigen Teilen gültig.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Als Erfüllungsort
für die Verpflichtung des Käufers gilt Mettmann. Als Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten (auch Wechsel, Scheck und Urkundenprozesse)
gilt ausschließlich Mettmann.
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